Das CO₂-Gesetz verpflichtet die Landwirtschaft, Massnahmen zu ergreifen

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) haben für die Landwirtschaft die "Reduktion der landwirtschaftlichen Kohlendioxid-, Methan- und Lachgasemissionen" festgelegt. Früher oder später müssen sich landwirtschaftliche Betriebe mit weiter zunehmenden Verschärfungen, und damit auch mit praktischen Massnahmen, auseinandersetzen.
Dabei kann der Einsatz elektrischer Hoflader Höfen, Gärtnereien und sonstigen Betrieben zum Erfüllen der festgelegten Umweltziele behilflich sein. Durch einen elektrischen Antrieb kann die Maschine komplett emissionsfrei betrieben werden, da dadurch kein CO₂ ausgestossen wird. Gleichzeitig erfüllen Sie dadurch auch die Anforderungen an den Feinstaub- und Dieselpartikelausstoss.
Zudem werden Sie beim Einsatz elektrischer Maschinen je nach Situation auch noch finanziell belohnt. Informieren Sie sich hier über aktuell verfügbaren Subventionsprogramme.
Mit dem Kauf eines elektrischen Hofladers vermeiden Sie nicht nur Lärm, schädlich Abgase und teure Betriebs- und Wartungskosten. Sie unterstützen dadurch die Umwelt und erfüllen die CO₂-Vorgaben ohne grosse Mühe.
Weiterführende Informationen
🔸CO₂-Gesetz (Stand 1. Januar 2022)
🔸Häufig gestellte Fragen zum CO₂-Gesetz