Der GreenFox 500 ist voraussichtlich ab Anfang 2023 einlösbar. Wir befinden uns gerade noch im Genehmigungsprozess für das aktuelle Modell. In der Zwischenzeit gibt es aber auch die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung für Strassenüberquerungen. Je nach Situation auf dem Hof ist zudem gar keine Immatrikulation nötig. Ihre spezifische Situation müssten wir aber einmal gemeinsam abklären, um eine Aussage dazu machen zu können.
Ein OECD-geprüfter Fahrerschutz (z.B. eine Kabine) ist in unserem Fall nicht nötig, da der GreenFox 500 weniger als 30 km/h fährt und entweder als "Arbeitskarren" (grünes oder blaues Kontrollschild) oder "Motorkarren" (weisses Kontrollschild) eingelöst wird. Der Schweizer Verband für Landtechnik hat dazu eine praktische Übersicht erstellt, die ich Ihnen in den Anhang gelegt habe.
ich verstehe jedoch nicht weshalb die meisten andere Hersteller keine Lader mehr mit Schutzbügel verkaufen können, auch wenn die Maschinen keine 30 Km/h fahren.
Gemäss einer Aussage eines Aussendienstlers müssen die neu verkauften Maschinen den aktuellen Maschinenrichtlinien entsprechen welche vorschreibt das die Fahrerschutzdächer / Kabinen Rops und Fops geprüft sein müssen.
Hallo Samuel,
Der GreenFox 500 ist voraussichtlich ab Anfang 2023 einlösbar. Wir befinden uns gerade noch im Genehmigungsprozess für das aktuelle Modell. In der Zwischenzeit gibt es aber auch die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung für Strassenüberquerungen. Je nach Situation auf dem Hof ist zudem gar keine Immatrikulation nötig. Ihre spezifische Situation müssten wir aber einmal gemeinsam abklären, um eine Aussage dazu machen zu können.
Ein OECD-geprüfter Fahrerschutz (z.B. eine Kabine) ist in unserem Fall nicht nötig, da der GreenFox 500 weniger als 30 km/h fährt und entweder als "Arbeitskarren" (grünes oder blaues Kontrollschild) oder "Motorkarren" (weisses Kontrollschild) eingelöst wird. Der Schweizer Verband für Landtechnik hat dazu eine praktische Übersicht erstellt, die ich Ihnen in den Anhang gelegt habe.